Luftaufnahmen - die andere Perspektive

Drohnen haben in letzter Zeit einen schlechten Ruf. Dabei liegt es oft einfach daran, dass bestehende Regeln und Bestimmungen nicht eingehalten werden.  Das Fliegen ist auf eine Flughöhe von 100 Meter begrenzt und nur in Sichtweite gestattet. Verboten ist Fliegen in kontrollierten Lufträumen, beispielsweise in der Nähe von Flughäfen, an Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, über Menschenansammlungen, Naturschutzgebieten und Hauptverkehrswegen, wie Autobahnen oder eng befahrene Verkehrswege. Ein Flugbetrieb ist nur bei geeigneten Wetterverhältnissen möglich. Bei Regen und starkem oder böigem Wind darf nicht geflogen werden. Ich starte mit der Allgemeinen Aufstiegserlaubnis der zuständigen Behörde des Bundeslandes Niedersachsen, einer gewerblichen Haftpflichtversicherung für jeden Copter sowie der Anmeldung meiner Flüge bei den Behörden und achte auf Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte bei Luftaufnahmen.

Luftaufnahme von Varel und Umgebung

Papier- und Kartonfabrik Varel

 

THOMAS WEBER FOTOGRAF IN VAREL

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